Geförderte Energieberatung für Ihr Wohngebäude
Erhalte ich für die Energieberatung eine Förderung?
- 50% des förderfähigen Beratungshonorar, maximal 650€ für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 50% des förderfähigen Beratungshonorar, maximal 850€ für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser)
- zusätzliche Förderun für WEG: 250€ einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Für wen ist dieses Förderprogramm gedacht?
- Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergesellschaften
- Mieter/Pächter, Nießbrauchberechtigte
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
- das Gebäude muss in Deutschland stehen
- der Bauantrag/die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens 10 Jahre zurückliegen
- das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen
Was beinhaltet die Energieberatung?
- Vor-Ort-Beratungsgespräch
- Hinweise auf mögliche Fördermittel aus der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
- Ihren maßgeschneiderten und individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) inkl. Erläuterungsgespräch
Was habe ich von einer Energieberatung?
- einen Förderbonus von + 5 % auf bestimmte Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
- den sinnvollsten Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz deines Wohngebäudes
- Sicherheit vor Investitionen, die zu nachträglichen Bauschäden führen oder keine Wirkung erzielen
Muss die Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans in einem bestimmten Zeitfenster erfolgen?
- Nein, der Sanierungsfahrplan muss nicht umgesetzt werden. Er ist maximal für 15 Jahre gültig
- Mehrere geförderte Maßnahmen mit Förderbonus zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich
Wer darf eine Energieberatung machen?
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Berater (Wir)