Geförderte Energieberatung für Ihr Wohngebäude

Erhalte ich für die Energieberatung eine Förderung?

  • 50% des förderfähigen Beratungshonorar, maximal 650€ für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 50% des förderfähigen Beratungshonorar, maximal 850€ für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser)
  • zusätzliche Förderun für WEG: 250€ einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Für wen ist dieses Förderprogramm gedacht?

  • Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergesellschaften
  • Mieter/Pächter, Nießbrauchberechtigte

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

  • das Gebäude muss in Deutschland stehen
  • der Bauantrag/die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens 10 Jahre zurückliegen
  • das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen

Was beinhaltet die Energieberatung?

  • Vor-Ort-Beratungsgespräch
  • Hinweise auf mögliche Fördermittel aus der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
  • Ihren maßgeschneiderten und individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) inkl. Erläuterungsgespräch

Was habe ich von einer Energieberatung?

  • einen Förderbonus von + 5 % auf bestimmte Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
  • den sinnvollsten Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz deines Wohngebäudes
  • Sicherheit vor Investitionen, die zu nachträglichen Bauschäden führen oder keine Wirkung erzielen

Muss die Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans in einem bestimmten Zeitfenster erfolgen?

  • Nein, der Sanierungsfahrplan muss nicht umgesetzt werden. Er ist maximal für 15 Jahre gültig
  • Mehrere geförderte Maßnahmen mit Förderbonus zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich

Wer darf eine Energieberatung machen?

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Berater (Wir)