Nicht-Wohngebäude, Fördermittel, Fachplanung und Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierung
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umfangreiche Fördermittel für energetische Einzelmaßnahmen bereit. Davon profitieren auch Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, der Heizungsoptimierung sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Welche Maßnahmen werden gefördert? Die BAFA-Förderung umfasst ein breites Spektrum: von der Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke über den Austausch von Fenstern und Türen bis hin zur Installation effizienter Heizungssysteme und Lüftungsanlagen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wird bezuschusst – ein Leistungsbaustein, den wir als dena-gelistetes Ingenieurbüro direkt für Sie übernehmen.
Sanierung
Investitionsvolumen und mögliche Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300€ brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstände sind:
- Gebäudehüllen
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsotinierung
- Einzelraumfeuerungsanlagen
Fachplanung und Baubegleitung
Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind 5€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000€.
Wichtig zu wissen: Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Genau hier unterstützen wir Sie. Als erfahrene Energieberater begleiten wir den gesamten Antragsprozess und stellen sicher, dass Sie die maximale Fördersumme erhalten. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen finden Sie zudem auf der offiziellen Seite des BAFA unter www.bafa.de.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.