Nicht-Wohngebäude, Fördermittel, Fachplanung und Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierung
Sanierung
Investitionsvolumen und mögliche Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300€ brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstände sind:
- Gebäudehüllen
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsotinierung
- Einzelraumfeuerungsanlagen
Fachplanung und Baubegleitung
Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind 5€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000€.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.