Nicht-Wohngebäude, Fördermittel, Fachplanung und Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierung

Sanierung

Investitionsvolumen und mögliche Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300€ brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstände sind:

  • Gebäudehüllen
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsotinierung
  • Einzelraumfeuerungsanlagen

Fachplanung und Baubegleitung

Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben sind 5€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000€.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.