
Brandschutzkonzept & Brandschutznachweise
Ein Brandschutzkonzept umfasst die gesamte Brandschutzplanung für ein Gebäude, während der Brandschutznachweis alle Details der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auflistet.
Der Nachweis bzw. das Konzept muss die Angaben enthalten, die für die sicherheitstechnische Gesamtbewertung des 4 Säulen Brandschutz (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch und abwehrend) erforderlich sind.
Es werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Bildung von Brandabschnitten, zur Gestaltung der Rettungswege und zur brandschutztechnischen Infrastruktur wie Brandmelde-, Lösch- und Rauchabzugsanlagen formuliert.
Bei Abweichungen vom Bauordnungsrecht stimmen wir mit den zuständigen Behörden (Baubehörde, Feuerwehr, Brandschutzdienststelle) die Kompensationsmaßnahmen ab und formulieren diese bis zur Genehmigungsfähigkeit aus.
Fachbauleitung Brandschutz
Wir übernehmen für Sie die brandschutztechnische Baubegleitung und unterstützen Sie somit bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der abschließenden Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme.
Die in der Praxis immer wieder auftretenden brandschutztechnischen Mängel können durch eine fachgerechte Ausführungsplanung, sowie eine sorgfältige Bauüberwachung rechtzeitig in der Planungs- bzw. Bauphase erkannt und behoben werden.
Die Vielzahl an Bauprodukten und die Anpassung der nationalen Anforderungen an die harmonisierten europäischen Normen, erfordert eine fundierte und strukturierte Fachplanung.
Unsere Arbeit dient hierbei als Schnittstelle zwischen den einzelnen Gewerken und Fachplanern, denen wir als Ansprechpartner in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verfügung stehen .


Erstellen von Flucht- & Rettungsplänen
Die gesetzliche Verpflichtung für einen Flucht- und Rettungsplan entspringt der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Der Plan muss immer den kürzesten und leichtesten Weg zum Notausgang bilden.
Brandschutzbeauftragung
Wir übernehmen für Sie die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten. Er wird zum einen auf Grund von Gesetzen, der Bauordnung oder in Verordnungen gefordert, zum anderen kann auch eine Gefährdungsanalyse des Arbeitgebers einen Brandschutzbeauftragten erforderlich machen.
Brandschutzplanung
Der §14 der Musterbauordnung besagt, das bauliche Anlagen so beschaffen sein müssen, dass
- der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird
- der Ausbreitung von Feuer und Rauch eingedämmt wird
- die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist und
- mögliche Löscharbeiten durchführbar sind
Diese dem Umfang und das Schutzziel des vorbeugenden Brandschutzes bestimmende Grundnorm wird in einer Vielzahl von Einzelvorschriften konkretisiert.
Wir bringen diese Anforderungen im Rahmen der Schutzzielbetrachtung auf den größten gemeinsamen Nenner. Dies erfolgt unter den individuellen baulichen und betrieblichen Bedingungen sowie Umsetzung der Anforderungen aus den Regelwerken des Bauchrechts, Verordnungen, Richtlinien und den anerkannten technischen Regelwerken.


Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz hat zum Ziel, die Gefahr einer Brandentstehung zu minimieren, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu planen und eine Rettung gefährdeter Personen und Tiere sicherzustellen.
Wir zeigen die Brandgefährdung in ihrem Betrieb auf und entwickeln effiziente Brandschutzmaßnahmen zur Verhütung von Entstehungsbränden. Wir erstellen ein auf ihr Unternehmen angepasstes Brandschutzkonzept und unterstützen Sie bei allen darin aufgeführten Maßnahmen.
Simulationsrechnungen
Zur Ermittlung von Gefährdungspotentialen bei Temperaturentwicklungen an Bauteilen bei einem Schadensereignis, die die Tragfähigkeit bspw. eines Gebäudes stark beeinflussen kann und die Ausbreitung von Rauchgasen mit sich bringt, ziehen wir die sogenannten Feld- oder Zonenmodelle heran.
Dadurch können wir die thermischen Beanspruchungen von Bauteilen sowie die Rauchausbreitung simulieren. Auch die Personenevakuierung lässt sich mit diesen Ingenieursverfahren detailliert beurteilen. Die Anwendung einer Simulation kann Brandschutzmaßnahmen im Hinblick auf Anpassungen im und am Gebäude sowie wie die wirtschaftliche Betrachtung genauer beurteilen. Individuelle Lösungsansätze werden ersichtlich. Das spart Zeit und Geld.