Wohngebäude, Förderung, Fachplanung und Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierung
Sanierung
Investitionsvolumen und mögliche Höhe der Förderungen
Das förderfähige Mindestinvestionsvolumen liegt bei 300€ brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000€ pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000€ pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahme der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines Förderprogramm (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude) geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
Fördergegenstände sind:
- Gebäudehüllen
- Anlagetechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsoptimierung
Fachplanung und Baubegleitung Ihrer Sanierung
Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000€ pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000€.
Wichtig zu wissen: Detaillierte und aktuelleste Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen finden Sie zudem auf der offiziellen Seite des BAFA unter www.bafa.de.
Gerne erläutern wir Ihnen die Details. Rufen Sie uns gerne an (02302 – 20 280 20) oder senden Sie uns eine E-Mail an ge@dullau-kirsch.de